Mitglied im Verein können natürliche und juristische
Person werden.
Der Verein möchte möglichst viele neue Mitglieder
gewinnen.
Der Verein besteht aus:
1. Aktiven Mitgliedern
Aktives Mitglied kann jede/r Kieferorthopäde/in bzw.
Fachzahnarzt/ärztin für Kieferorthopädie werden,
der/die in Mecklenburg-Vorpommern niedergelassen ist und die
satzungsgemäßen Voraussetzungen erfüllt:
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Fachspezifische Fortbildungen
sind für das laufende Kalenderjahr nachzuweisen. |
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Anhand von Falldokumentationen
ist nachzuweisen, dass verschiedene Behandlungstechniken
und praktische Fähigkeiten aus der Kieferorthopädie
und Orthodontie beherrscht werden (mindestens 5 Behandlungsfälle
unterschiedlicher kieferorthopädischer Anomalien
und verwendeter Techniken). |
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Zwei Vorstandsmitgliedern wird
die Organisationsstruktur und Ausstattung der Praxis bei
einer Praxisbegehung vorgestellt. |
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Zeitgemäße moderne
Kommunikationsmittel (Telefon, Fax, Email und Internetzugang)
sollten nach Möglichkeit vorhanden sein. |
An einer aktiven Mitarbeit interessierte Kolleginnen und
Kollegen möchten sich bitte an den Vorstand wenden. Das
Aufnahmeprozedere findet ein Mal pro Kalenderjahr statt. Die
Aufnahmegebühr wird jährlich durch die Mitgliederversammlung
beschlossen.
2. Fördermitgliedern
Fördermitglieder können nur universitäre Einrichtungen
und Firmen im Bereich der Kieferorthopädie werden, die
das Ziel des Vereins fördern.
3. Ehrenmitgliedern
Zu Ehrenmitgliedern können Personen durch einstimmigen
Vorschlag des Vorstandes ernannt werden, die sich um das Fachgebiet
Kieferorthopädie verdient gemacht haben.
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